Die HPV-Impfung gilt als erste Impfung gegen Krebs

syringe-417786_1280Dass HVP-Viren die Auslöser von Gebärmutterhalskrebs sein können, haben langjährige Studien inzwischen untermauert. Um sich vor einer Infektion und damit dem erhöhten Krebsrisiko zu schützen, empfehlen Gynäkologen die HPV-Impfung als Krebsprävention. Allerdings sollten einige Regeln beachtet werden, damit die Impfung auch ihre volle Wirkung tun kann. Eine davon ist, dass die Impfung unbedingt vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfindet.

Was bewirkt die HPV-Impfung?

Die HPV-Impfung, die intramuskulär gesetzt wird, bietet die Möglichkeit, das Risiko von Gebärmutterhalskrebs zu reduzieren. Der Nutzen ist besonders effektiv, wenn die Impfung ab dem 9. Lebensjahr, am besten aber vor dem ersten Geschlechtsverkehr verabreicht wird, da der Impfschutz noch vor einer ersten möglichen Infektion aufgebaut werden sollte. Beachten sollte man, dass es aber 2 Impfstoffe gibt, die gegen unterschiedliche HPViren-Typen gerichtet sind. Der Impfstoff, der unter dem Markennamen Cervarix vertrieben wird, wirkt bivalent (gegen 2 Virustypen). Gardasil wiederum ist ein Impfstoff, der tetravalent wirkt. Die jährliche Krebsfrüherkennung erspart sich mit der Impfung aber keine Frau, da durch die Impfung nicht alle karzinogenen HPV erfasst werden können. Insgesamt ist die Impfung übrigens gut verträglich, es können sich lediglich kurzzeitig leichte Rötungen an der Impfstelle ergeben.

Wann sollte geimpft werden?

Während in der Vergangenheit ein Impfalter zwischen 12 und 17 Jahren als empfehlenswert galt, hat die STIKO (die ständige Impfkommission) inzwischen das empfohlene Impfalter auf 9 bis 14 Jahre herabgesetzt. Spätestens bis zum 18. Lebensjahr sollten gemäß der STIKO bisher versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Der Kinderarzt oder Hausarzt überweist hierzu zum Frauenarzt. Die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle soll so künftig deutlich reduziert werden. Wichtig ist, dass die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr verabreicht wird, damit eine Ansteckung mit den Viren, die danach ein Leben lang im Körper verbleiben, ausgeschlossen wird. Allerdings empfiehlt es sich auch für Frauen außerhalb dieser Altersgruppe, auch wenn sie bereits sexuell aktiv sind, dass sie sich mit ihrem Frauenarzt über eine mögliche Impfung austauschen.

Wer trägt die Kosten für die Impfung?
Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Verpflichtung, für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen die Kosten zu tragen. Damit werden die Impfkosten für die HPV-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Weil sich die Empfehlung allerdings an Mädchen von 9 bis 17 Jahren richtet, müssen Interessierte außerhalb dieses Alters sich erkundigen, ob die Impfkosten dennoch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Wer sich innerhalb der privaten Krankenversicherung abgesichert hat, muss den Versicherungsvertrag hinzuziehen, um die Kostenübernahmefrage zu klären. Üblicherweise tragen alle privaten Krankenkassen aber die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission als empfehlenswert erachtet werden.

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